Der Antrag ist schriftlich zu stellen (in NRW unter Verwendung des dafür vorgesehenen Antragsformulars). Zu dem Antrag gehören eine Abbruch- Beschreibung ( in NRW im Wesentlichen auf im dem Formular abgefragt) und meist weitere Bauvorlagen.
Bearbeitungsfähiger Abbruchantrag (NRW) zum Ausdruck,/ Download
Bei Teil- Abbruch im Zusammenhang mit Umbau/ Änderung kann der Abbruch ohne besonderen Antrag auch Bestandteil des Bauantrages selbst sein. Er ist dann in den Bauvorlagen besonders zu kennzeichnen (abzubrechende Teile ausgekreutzt oder - bei farbiger Markierung der Bauvorlagen - zitronengelb angelegt.
Absichten der bauaufsichtlichen Prüfung
der Verkehrssicherheit während der Arbeiten,
der Entscheidung für einen geeigneten Abbruchunternehmer,
- der ordnungsgemäßen Beseitigung der Abbruchmaterialien (Baustellenabfall) und
- der Standsicherheit ggf. verbleibender Gebäudeteile und inbesondere die von Nachbargebäuden o.ä..
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* Hinweise, Vorschriften, ggf. auch Tipps, Gerichtsentscheidungen |
© Ulrike Probol für Bau-RAT, Stand 05/ 2005