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Begriff:

(Bau-)Antrag auf Genehmigung des Abbruchs eines Gebäudes oder einer anderen Anlage oder Einrichtung  nach § 1 der Landesbauordnung - sofern die geplante Maßnahme ein genehmigungsbedürftiger Abbruch ist. Zu dem Antrag gehören ergänzende Bauvorlagen.


© Ulrike Probol für Bau-RAT, Stand 05/ 2005
     siehe auch Hinweise

Abbruchantrag

Der Antrag ist schriftlich zu stellen (in NRW unter Verwendung des dafür vorgesehenen Antragsformulars). Zu dem Antrag gehören eine Abbruch- Beschreibung ( in NRW im Wesentlichen auf im dem Formular abgefragt) und meist weitere Bauvorlagen.


Bearbeitungsfähiger Abbruchantrag (NRW) zum Ausdruck,/ Download


Bei
Teil- Abbruch im Zusammenhang mit Umbau/ Änderung kann der Abbruch ohne besonderen Antrag auch Bestandteil des Bauantrages selbst sein. Er ist dann in den Bauvorlagen besonders zu kennzeichnen (abzubrechende Teile ausgekreutzt oder - bei farbiger Markierung der Bauvorlagen - zitronengelb angelegt.


Absichten der bauaufsichtlichen Prüfung

  • der Verkehrssicherheit während der Arbeiten,
  • der Entscheidung für einen geeigneten Abbruchunternehmer,
  • der ordnungsgemäßen Beseitigung der Abbruchmaterialien (Baustellenabfall) und
  • der Standsicherheit ggf. verbleibender Gebäudeteile und inbesondere die von Nachbargebäuden o.ä..

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  *  Hinweise, Vorschriften, ggf. auch Tipps, Gerichtsentscheidungen

© Ulrike Probol für Bau-RAT, Stand 05/ 2005