logos


Begriff:

Rechtlich relevante Änderung durch

  1. Änderung der besonderen Art der Nutzung eines Baugebietes durch Planungsrecht (i.W. durch Änderung oder auch Aufstellung eines Bebauungsplanes),

  2. Nutzungsmässige Änderung eines Gebäudes, eines Gebäudeteils, einer Nutzungseinheit, einer baulichen Anlage oder auch einer anderen Anlage oder Einrichtung, an die die Landesbauordnung Anforderungen stellt.


© Ulrike Probol für Bau-RAT, Stand 09/ 2005
     siehe auch Hinweise

Änderung der Nutzung, Nutzungsänderung

.
Für Entscheidungen und Problemlösungen zu Einzelvorhaben (nutzungsmässige Änderung von  baulichem Bestand) sind zu unterscheiden:
 

1. Besondere Art der Nutzung nach der Zulässigkeit im Baugebiet (z.B. im Allgemeinen Wohngebiet - "WA"),

2. Nutzung des Vorhabens nach dem Baugebiet (z.B. Wohngebäude mit Ladennutzung  im Ergeschoss im WA),

3. Nutzung der Nutzungseinheit nach Baugebiet und/ oder Bauordnungsrecht (z.B. Ladennutzung, s.w.v.),

4. Nutzung eines Raumes nach dem Bauordnungsrecht (z.B. Fotokopierraum als Nebenraum zur Ladennutzung).


Siehe auch:
Nutzungsänderung als wesentliche Änderung, die - bei Bestandsschutz -weitergehende Forderungen der Bauaufsichtsbehörde begründen kann.

Mehr...

© Ulrike Probol für Bau-RAT, Stand 09/ 2005