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Änderung der Nutzung, Nutzungsänderung. 1. Besondere Art der Nutzung nach der Zulässigkeit im Baugebiet (z.B. im Allgemeinen Wohngebiet - "WA"), 2. Nutzung des Vorhabens nach dem Baugebiet (z.B. Wohngebäude mit Ladennutzung im Ergeschoss im WA), 3. Nutzung der Nutzungseinheit nach Baugebiet und/ oder Bauordnungsrecht (z.B. Ladennutzung, s.w.v.), 4. Nutzung eines Raumes nach dem Bauordnungsrecht (z.B. Fotokopierraum als Nebenraum zur Ladennutzung).
© Ulrike Probol für Bau-RAT, Stand 09/ 2005 |
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