Für die Bauanträge ist das für das jeweilige Vorhaben bzw. Baugenehmigungsverfahren u.ä. vorgesehene (in NRW vorgeschriebene) Formular zu verwenden - unter Beifügung der notwendigen Bauvorlagen, die für den Regelfall auf dem Antragsformular aufgelistet sind.
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Bearbeitungsfähige Bauantragsformulare zum Ausdrucken (NRW)
... für einen Sonderbau nach § 68 Abs.1 Satz 3 BauO NRW
... für ein Vorhaben im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
... für eine Werbeanlage
und als nicht wirklich Antrag:
... für genehmigungsfreies Wohngebäude etc.
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Bauanträge sind bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde einzureichen, die - je nach Erfordernis für die Prüfung - die Gemeinde und andere für die Prüfung maßgeblichen Stellen und Behörden beteiligt.
Vorschrften der Landesbauordnung NRW (1) Der Bauantrag ist schriftlich mit allen für seine Bearbeitung sowie für die Beurteilung des Bauvorhabens erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) in ausreichender Anzahl bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Mit den Bauvorlagen für Sonderbauten gem. § 68 Abs. 1 Satz 3 ist ein Brandschutzkonzept einzureichen. Es kann gestattet werden, dass einzelne Bauvorlagen nachgereicht werden. (2) Die Bauherrin oder der Bauherr und die Entwurfsverfasserin oder der Entwurfsverfasser haben den Bauantrag, die Entwurfsverfasserin oder der Entwurfsverfasser die Bauvorlagen zu unterschreiben. |
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© Ulrike Probol für Bau-RAT, Stand 08/ 2005