Das Baugesetzbuch beinhaltet das grundlegende Planungsrecht (hinsichtlich Bauleitplanung, Zulässigkeit von Vorhaben, Bodenordnung u.v.m.) - bundesweit! Es wurde zuletzt durch das Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte geändert, veröffentlicht am 08.11.2006, in Kraft getreten am 01.01.2007.
Die aktuellen Gesetzestexte*) sind hier eingestellt:
Allgemeines Städtebaurecht, §§ 1 - 28 BauGB incl. Anlagen
Bauleitplanung
Verbindlicher Bauleitplan (Bebauungsplan)
Zusammenarbeit mit Privaten; vereinfachtes Verfahren
Veränderungssperre und Zurückstellung von Baugesuchen
Teilung von Grundstücken; Fremdenverkehrsfunktion
Gesetzliche Vorkaufsrechte der Gemeinde
Zulässigkeit von Vorhaben etc., §§ 29 - 44 BauGB
Zulässigkeit von Vorhaben
Entschädigung
Bodenordnung, Erschliessung etc., §§ 45 - 84
Umlegung
Vereinfachte Umlegung
Enteignung etc., §§ 85 - 122
Zulässigkeit der Enteignung
Entschädigung
Enteignungsverfahren
Erschliessung und Naturschutz-Maßnahmen, §§ 123 - 135c
Erschliessungsbeitrag
Maßnahmen für den Naturschutz
Besonderes Städtebaurecht etc., §§ 136 - 191
Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen
sanierungsrechtliche Vorschriften, Sanierungsträger etc.
Abschluss der Sanierung
Städtebauförderung und Stadtumbau
Städtebauliche Gebote
Sozialplan und Härteusgleich
Miet- und Pachtverhältnisse
... Maßnahmen im Zusammenhang mit ... der Agrarstruktur
Sonstige Vorschriften, Überleitungs-, §§ 192 - 247
Wertermittlung
Zuständigkeiten
allgemeine Vorschriften, Verwaltungsverfahren
Planerhaltung
Verfahren vor den Kammern für Baulandsachen
Überleitungs- und Schlussvorschriften
*) Texte mit Kennzeichnung der Änderungen ab 01.01.2007
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© Ulrike Probol für Bau-RAT, Stand 01/ 2007