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Begriff:

Bundes- Gesetz, mit dem die kommunale Bauleitplanung, die Bodennutzung und die (planungsrechtliche !) Zulässigkeit von Vorhaben geregelt wird.

Es ist für Bürger und Entwurfsverfasser/ Architekten immer wichtig zur Ermittlung und Bewertung der grundlegenden Zulässigkeit eines Bau- oder Bau-Nutzungsvorhabens. Grundlegend beinhaltet es aber die Vorgaben für die kommunale Bauleitplanung und weitere planerische Handlungskriterien i.Z. mit dem Bauen oder Nutzen.

Das BauGB wurde mit dem 22.07.2004 dem Europarecht angepasst und zuletzt zum 01.01.2007 zur Förderung der Innenentwicklung der Städte novelliert.


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Ulrike Probol für Bau-RAT, Stand 01/ 2007

Baugesetzbuch (BauGB)


Das Baugesetzbuch beinhaltet das grundlegende Planungsrecht (hinsichtlich Bauleitplanung, Zulässigkeit von Vorhaben, Bodenordnung u.v.m.) - bundesweit! Es wurde zuletzt durch das Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte geändert, veröffentlicht  am 08.11.2006, in Kraft getreten am 01.01.2007. 


Die aktuellen Gesetzestexte
*) sind hier eingestellt:

Allgemeines Städtebaurecht, §§ 1 - 28 BauGB incl. Anlagen
     Bauleitplanung
     Verbindlicher Bauleitplan (Bebauungsplan)
     Zusammenarbeit mit Privaten; vereinfachtes Verfahren
     Veränderungssperre und Zurückstellung von Baugesuchen
     Teilung von Grundstücken; Fremdenverkehrsfunktion
     Gesetzliche Vorkaufsrechte der Gemeinde

Zulässigkeit von Vorhaben etc., §§ 29 - 44 BauGB 
     Zulässigkeit von Vorhaben
     Entschädigung

Bodenordnung, Erschliessung etc., §§ 45 - 84
     Umlegung
     Vereinfachte Umlegung

Enteignung etc., §§ 85 - 122
     Zulässigkeit der Enteignung
     Entschädigung
     Enteignungsverfahren

Erschliessung und Naturschutz-Maßnahmen, §§ 123 - 135c     
     Erschliessungsbeitrag
     Maßnahmen für den Naturschutz

Besonderes Städtebaurecht etc., §§ 136 - 191 
     Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen 
     sanierungsrechtliche Vorschriften, Sanierungsträger etc.
     Abschluss der Sanierung
     Städtebauförderung und Stadtumbau
     Städtebauliche Gebote
     Sozialplan und Härteusgleich
     Miet- und Pachtverhältnisse
     ... Maßnahmen im Zusammenhang mit ... der Agrarstruktur

Sonstige Vorschriften, Überleitungs-, §§ 192 - 247
     Wertermittlung

     Zuständigkeiten
     allgemeine Vorschriften, Verwaltungsverfahren
     Planerhaltung
     Verfahren vor den Kammern für Baulandsachen
     Überleitungs- und Schlussvorschriften

       *) Texte mit Kennzeichnung der Änderungen ab 01.01.2007
           können von angemeldeten Usern eingesehen werden.


© Ulrike Probol für Bau-RAT, Stand 01/ 2007