Die Betriebsbeschreibung als Teil der Bauvorlagen wird gefordert, weil
landwirtschaftliche Vorhaben nur unter bestimmten
Voraussetzungen als "privilegierte Vorhaben" zulässig sind. Sie muss deshalb enthalten:
- die Größe der Betriebsflächen, deren Nutzungsarten und Eigentumsverhältnisse,
- Art und Umfang der Viehhaltung,
- Art, Lagerung und Verbleib der tierischen Abgänge,
- Art, Menge und Lagerung der Stoffe, die feuer-, explosions- oder gesundheitsgefährlich sind,
- Art, Menge und Verbleib der Abfälle und des besonders zu behandelnden Abwassers,
- Anzahl der Arbeitskräfte, ihre fachliche Eignung sowie Art und Umfang ihrer Tätigkeiten,
- die Kosten und den Nutzen.
Formularsatz zum Ausdruck oder Download, online bearbeitungsfähig
Betriebsbescheibung landwirtschaftliches Vorhaben (NRW)
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© Ulrike Probol für Bau-RAT, Stand 08/ 2005