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Begriff:

Bauvorlage zum Bauantrag / Bebauungsantrag, in der die für die Prüfung des Antrags notwendigen Angaben enthalten sind, die nicht bereits im Lageplan und in den Bauzeichnungen gemacht wurden. Darin ist das beantragte Vorhaben insbesondere hinsichtlich der Bauarten, die verwendet und angewandt werden sollen, seine äußere Gestaltung (Baustoffe, Farben) und seiner Nutzung zu erläutern.


© Ulrike Probol für Bau-RAT, Stand 08/ 2005
siehe auch Hinweise

Baubeschreibung

Soweit es ein Bauvorhaben erfordert, sind die im (Vorschrift NRW) vorgeschiebenen Antragsvordruck abgefragten Angaben zu machen. "Erfordern" betrifft danach sowohl die zu prüfenden Belange und deren Grundlagen wie auch diejenigen, die die Identität des Vorhaben betreffen.

Formularsatz Baubeschreibung (NRW) zum Ausdruck oder Download

Vorschrift nach der Landesbauordnung NRW

Soweit die für die Prüfung des Antrags notwendigen Angaben nicht bereits im Lageplan und in den Bauzeichnungen enthalten sind, sind diese in einer Baubeschreibung darzulegen. In der Baubeschreibung sind das Vorhaben insbesondere hinsichtlich der Bauprodukte und Bauarten, die verwendet und angewandt werden sollen, seine äußere Gestaltung (Baustoffe, Farben) und seine Nutzung zu erläutern. Sie muss, soweit es das Bauvorhaben erfordert, die Angaben enthalten, die in dem nach § 1 Abs. 3 bekannt gemachten Vordruck beschrieben sind.

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© Ulrike Probol für Bau-RAT, Stand 08/ 2005