Soweit es ein Bauvorhaben erfordert, sind die im vorgeschiebenen Antragsvordruck abgefragten Angaben zu machen (Vorschrift NRW). "Erfordern" betrifft danach sowohl die zu prüfenden Belange und deren Grundlagen wie auch diejenigen, die die Identität des Vorhaben betreffen.
Formularsatz Betriebsbeschreibung "Gewerbliches Vorhaben" (NRW)
zum Ausdruck oder Download (online bearbeitungsfähig)
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Vorschrift nach der Landesbauordnung NRW Für gewerbliche Anlagen, die einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung oder einer Erlaubnis nach den aufgrund des Gerätesicherheitsgesetzes erlassenen Rechtsverordnungen nicht bedürfen, muss eine Betriebsbeschreibung Angaben enthalten über - die Art dergewerblichen Tätigkeit unter Angabe der Art und der Zahl der Maschinen oder Apparate, der Art der zu verwendenden Rohstoffe und der herzustellenden Erzeugnisse, der Art ihrer Lagerung. insbesondere soweit sie feuer-,explosions- oder gesundheitsgefährlich sind.
- die Art, die Menge und der Verbleib der Abfälle und des besonders zu behandelnden Abwassers,
- die Zahl der Beschäftigten.
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© Ulrike Probol für Bau-RAT, Stand 08/ 2005