Eine Untätigkeitsklage kann ohne Beauftragen eines Rechtanwaltes eingelegt werden. Auch weil die Verwaltungsgerichte nach dem Untersuchungsgrundsatz arbeiten - also "von Amts wegen" prüfen und entscheiden -, werden dem Betroffenen für eine solche Klage keine besonderen Baurechtskenntnisse abverlangt. Entscheidend für den Erfolg sind allein
- das Vorliegen eines abschließend bearbeitungsfähigen Antrags, Widerspruchs o.ä. bei der zuständigen Behörde,
- das Verstreichen eines zu langen Zeitraumes seit Zugang der unter 1. beschriebenen Unterlage,
- eine sichere Einschätzung der notwendigen Bearbeitungsdauer/ Dauer des Genehmigungsverfahrens, soweit sie in besonders gelagerten Fällen über drei Monate hinaus gehen könnte.
Musterschreiben für eine Untätigkeitsklage (nur für angemeldete User)
Mehr...
© Ulrike Probol für Bau-RAT, Stand 08/ 2005