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Begriff:

Gegen die Untätigkeit einer Behörde gerichtete Klage (Verpflichtungsklage) beim zuständigen Verwaltungsgericht. Vorgesehen, wenn ohne wichtigen Grund nicht innerhalb angemessener Frist entschieden wurde über

  1. einen Antrag auf Erlass eines Verwaltungsaktes (z.B. Entscheidung über einen Bauantrag = i.d.R. Baugenehmigung),

  2. einen Widerspruch.


© Ulrike Probol für Bau-RAT, Stand 09/ 2005
siehe auch Hinweise

Untätigkeitsklage


Eine Untätigkeitsklage kann ohne Beauftragen eines Rechtanwaltes eingelegt werden. Auch weil die Verwaltungsgerichte nach dem Untersuchungsgrundsatz arbeiten - also "von Amts wegen" prüfen und entscheiden -, werden dem Betroffenen für eine solche Klage keine besonderen Baurechtskenntnisse abverlangt. Entscheidend für den Erfolg sind allein

  1. das Vorliegen eines abschließend bearbeitungsfähigen Antrags, Widerspruchs o.ä. bei der zuständigen Behörde,

  2. das Verstreichen eines zu langen Zeitraumes seit Zugang der unter 1. beschriebenen Unterlage,

  3. eine sichere Einschätzung der notwendigen Bearbeitungsdauer/ Dauer des Genehmigungsverfahrens, soweit sie in besonders gelagerten Fällen über drei Monate hinaus gehen könnte.


Musterschreiben für eine Untätigkeitsklage (nur für angemeldete User)

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© Ulrike Probol für Bau-RAT, Stand 08/ 2005