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Begriff:

Behördliche Entscheidung, Verfügung oder andere hoheitliche Maßnahme gegenüber einer natürlichen oder juristischen Person, mit der a.G. des öffentlichen Rechts ein Einzelfall geregelt wird (mit Ausnahme von Ordnungswidrigkeiten- Verfahren). Dabei muss die Behörde vielerlei Formvorschriften zu beachten, insbesondere Bestimmtheit und ausreichende Begründung.

Im Normalfall ist der Verwaltungsakt erkennbar an der angefügten Rechtsbehelfsbelehrung.


© Ulrike Probol für Bau-RAT, Stand 10/ 2005
siehe auch Hinweise

Verwaltungsakt

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Bezogen auf das Bauen und Nutzen sind die wichtigsten schriftlichen Verwaltungsakte:

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© Ulrike Probol für Bau-RAT, Stand 10/ 2005