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Gebühren bei Genehmigung, Bau, Betrieb

Bauherren und Nutzer erhalten von den Behörden mit der Zeit eine Mehrzahl von Gebührenrechnungen, die sie meist nicht oder nur sehr schwer nachvollziehen und in den Grundlagen verstehen können. Das ist insoweit bedauerlich, weil diese Gebührenrechnungen erfahrungsgemäss nicht immer ganz richtig sind (allerdings nicht ausschliesslich zu Ungunsten der Gebührenschuldner).


Das Wichtigste soll hier erläutert werden:

Die Rechtsgrundlagen für die Verwaltungsgebühren

Die Struktur des Gebührenrechts wird in Gebührengesetzen geregelt (z.B. Gebührenordnungen, Bemessung, Ermässigung u.ä., Auslagen, Fälligkeit, Gläubiger, Formelles, Rechtsbehelfe). Z.B. in NRW im "Gebührengesetz für das Land Nordrhein- Westfalen".

Alle Gebühren der Behörden/ Verwaltungen müssen auf einer rechtsgültigen "Gebührenordnung" auf Grundlage des v.g. Gebührengesetzes und darin festgelegten Gebührentarifen basieren, mit denen die Gebührentatbestände, die Leistungen dafür sowie die Gebührenbemessung nach Höhe und ggf. Bemessungsart festgeschrieben sind. Solche Gebührenordnungen und Gebührentarife werden grundsätzlich - als Bundesgesetz, als Landesgesetz, kommunales Gesetz oder als Gesetz einer Körperschaft/ Behörde erlassen. Im Bereich des Bauens und Nutzens sind zu nennen (präzise am Beispiel NRW):

  • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung mit Allgemeinem Gebührentarif; für die Baugenehmigungsgebühren und vergleichbare weitere Gebühren der Bauaufsicht und z.B. der Dienststellen des Vorbeugenden Brandschutzes (in NRW. z.B. einzelne Gruppen und Tarifstellen der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung.

  • Kommunale (u.ä., z.B. Kreis-) Gebührensatzungen für zusätzliche Leistungen der v.g. Verwaltungsstellen, die als Nicht- Pflichtaufgaben zusätzlich mit Gebühren belegt werden dürfen (z.B. Gebühren für Fotokopien, Akteneinsicht, zusätzliche Prüfleistungen; Gebühren für Sondernutzungsgenehmigungen und schriftliche Auskünfte z.B. zu Erschliessungsbeiträgen).

  • Kammer- Gebührenordnungen einschl. Gebührentarif (zu unterscheiden von den "Beitragsordnungen"). Hier soll als einfaches Beispiel für die Struktur des Gebührenrechts die Gebührenordnung dere Architektenkammer NW gezeigt werden.


Zur Richtigkeit von Verwaltungsgebühren

Ob eine Gebühr richtig festgesetzt, bemessen und errechnet wurde, soll in der Gebührenrechnung nachvollziehbar beschrieben werden und ist damit anhand der zugrundeliegenden Gebührenordnung nachzuprüfen. Meist ist das schwieriger als es zunächst erscheint, denn z.B. in NRW erfordert diese Nachprüfung ein gewisses baufachliches und verwaltungsmäßiges Grundwissen, die genaue Kenntnis der Basiszahlen (meist u.a. Rohbau- und/ oder Herstellungssummen) und - mangels genauer Zahlen im Gebührentarif - eine oder mehrere Querberechnungen. Am schwierigsten ist eine Nachprüfung, wenn eine Rahmengebühr vorgesehen ist, denn dann sind Ermessenskriterien von entscheidendem Gewicht.


Zum Umgang mit den vorgesehenen bzw. festgesetzten Gebühren

Das Grundsätzliche dazu ist i.d.R. im Gebührengesetz nachzulesen.


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Ulrike Probol 07/ 2005 für Bau-RAT

Hinweis:

Falls Bauherren oder Planer in bestimmten Gebührenfällen eine kompetente Gebühren- Prüfung suchen, bietet die Autorin dies als Leitung ihres Planungsberatungs- Büros an.