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Zulässigkeit und Herstellung/ Fertigstellung

Ob ein Zustand oder ein Vorhaben zulässig ist, hängt meistens von einer Vielzahl von Faktoren ab und ist in den nicht besonders einfachen Fällen nur von Fachleuten zu beantworten (in der Regel von Architekten bzw. "bauvorlageberechtigten" Entwurfsverfassern) - in den komplizierteren Fällen sogar nur von besonders erfahrenen und versierten Fachleuten bzw. auch von entsprechenden Sachverständigen oder entsprechend im öffentlichen Baurecht tätigen Rechtsanwälten.

Sehr vieles lässt sich aber einfach beantworten oder ist zumindest einfach nachzulesen, wenn die Rechtsgrundlage und die Fundstelle dafür bekannt ist - das genaue Erkennen der Fragestellung und das fehlerfreie "Lesen" der Vorschriften und Begriffe vorausgesetzt (was erfahrungsgemäss sehr häufige Fehlerquellen sind)!


Das Baurecht ist zu unterscheiden in

  • ziviles Baurecht (das in der Regel mit dem Baurechtsbegriff gemeint ist; z.B. VOB/ Verdingungsordnung für Bauleistungen und BGB/ Bürgerliches Gesetzbuch)
    = Rechtssituation zwischen gleich werten Partnernm
  • öffentliches Baurecht (das bei Bau-RAT vorrangig angesprochene Planungs-, Bauordnungs-, Bauproduktenrecht etc.,
    = Rechtssituation zwischen ungleichen Partnern; Staat => Bürger


© Ulrike Probol 07/ 2005 für Bau- RAT