Es ist dringend zu empfehlen, für die Unterhaltung und Instandhaltung sowie für spätere Planungen und Beweise die Baugenehmigung und die weiteren Dokumente für die Immobilien-Teile sorgfältig aufzubewahren und bei Verkauf/ Eigentumsübergang (Hausake) mit weiterzugeben:
- Baugenehmigung/en einschl. genehmigten Bauvorlagen (oder die vergleichbaren Unterlagen),
- Nachweise (bautechnische Nachweise u.v.a.),
- Bescheinigungen (Prüf-, Mängelfreiheitsbescheinigungen),
- Zulassungsbescheide und andere Dokumentationen aus der Herstellung und dem Betrieb,
- evtl.weitere öffentlich-rechtliche zustimmende Bescheide,
- evtl. Nachbargenehmigungen und ähnliche.
Siehe auch:
Instandhaltung und Unterhaltung
© Ulrike Probol 07/ 2005 für Bau- RAT