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Betrieb und NutzungDie Immobile und ihre Teile sind während der Unterhaltung/ Instandhaltung vorschriftsmässig - insbesondere sicher - zu betreiben und zu nutzen.
Das derzeit geltende Recht ist positiver (bei genehmigten Massnahmen müsste dann -streng genommen - u.U. eine neue Genehmigung erwirkt werden),
Entsprechend gehört zum ordnungsgemässen Betrieb/ ordnungsgemässer Nutzung auch die rechtzeitige Klärung der Zulässigkeit von geplanten Veränderungen. Der sichere Betrieb beinhaltet die Erhaltung des sicheren baulichen und anlagentechnischen Zustands. Dafür sind insbesondere die Vorgaben der Gesetze (z.B. die TPrüfVO NRW), Auflagen der Baugenehmigung oder Reglungen a.G. von Zulassungsbescheiden) zu beachten und danach vorgeschriebene Prüfungen, Wartungsarbeiten und "wiederkehrende Prüfungen" durchführen sowie Mängel innerhalb einer angemessenen Frist - je nach objektiver Dringlichkeit - beseitigen zu lassen. Er beinhaltet generell Sicherheits- Checks der Betreiber/ Nutzer, die diese auf Dritte (z.B. Brandschutz- Beauftragten) delegieren können.
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