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Wenn Vorschriften oder Auflagen hemmenDie wenigsten Planungen entsprechen voll den Vorschriften des öffentlichen Baurechts (Planungsrecht, Bauordnungsrecht, Baunebenrecht). Insoweit ist es für den Planer von Bedeutung, wie mit diesen Abweichungen umzugehen ist und wie sie für ihn und seine Planung wirken. Zunächst gilt, dass sämtliche Abweichungen von den materiellen öffentlich- rechtlichen Vorschriften von der zuständigen Behörde zu genehmigen sind, auch wenn ein Vorhaben nicht der Genehmigung bedarf oder soweit es in bezug auf die geplante Abweichung nicht teil- geprüft wird, wie z.B. im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren (mindestens in NRW). Soweit Nachbarn von einer Abweichung betroffen sein können, hat eine Nachbar- Beteiligung zu erfolgen, bevor abschliessend über den Antrag entschieden wird. Zu unterscheiden sind zwingende Vorschriften (Muss- und Soll- Vorschriften) und Vorschriften, die für sich unter bestimmten Voraussetzungen Abweichen zulassen (Kann- und Darf- Vorschriften). Die Voraussetzungen bzw. Maßstäbe zur Genehmigung von Abweichungen sind i. W. durch die Gesetze bestimmt Bevor Forderungen oder Entscheidungen schriftlich reklamiert werden, empfiehlt ich in den meisten Fällen ein Gespäch mit der entscheidenden Behörde.
Siehe auch:
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