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Die Ermittlung der Planungsgrundlagen

Vor dem Entwurf für ein Vorhaben steht die Grundlagenermittlung. In bezug auf das öffentliche Recht geht es um: 

  • Klärung der Planungsaufgabe a.G. der Wünsche des Auftraggebers/ Bauherrn, auch hinsichtlich Grössen, Gestaltung, Kostenrahmen u.ä.,   
     
  • Beratung des Auftraggebers zum gesamten Leistungsbedarf und zu den Notwendigkeiten des Vorhabens, Entscheidungshilfen und Konkretisierung der Ergebnisse, 
     
  • Feststellung der Besonderheiten des Vorhabens und seines Standorts nach Art, Nutzung, Umfeld etc., Zusammenstellung der baurechtlichen Eckwerte für die Planung und Umsetzung - auf der Grundlage des zuvor Ermittelten.
     
  • Feststellung der Besonderheiten des Vorhabens und seines Standorts nach Art, Nutzung, Umfeld etc.,

Zusammenstellung der baurechtlichen Eckwerte für die Planung und Umsetzung - auf der Grundlage des zuvor Ermittelten. Die Grundlagenermittlung ist als "Leistungsphase 1" nach § 15 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure Teil der Entwurfsverfasser-/ Architektenleistung für die Erstellung der Genehmigungsplanung und des "Werks".

 
©  Ulrike Probol 7/ 2009 für Bau-RAT