Vor dem Entwurf für ein Vorhaben steht die Grundlagenermittlung. In bezug auf das öffentliche Recht geht es um:
- Klärung der Planungsaufgabe a.G. der Wünsche des Auftraggebers/ Bauherrn, auch hinsichtlich Grössen, Gestaltung, Kostenrahmen u.ä.,
- Beratung des Auftraggebers zum gesamten Leistungsbedarf und zu den Notwendigkeiten des Vorhabens, Entscheidungshilfen und Konkretisierung der Ergebnisse,
- Feststellung der Besonderheiten des Vorhabens und seines Standorts nach Art, Nutzung, Umfeld etc., Zusammenstellung der baurechtlichen Eckwerte für die Planung und Umsetzung - auf der Grundlage des zuvor Ermittelten.
- Feststellung der Besonderheiten des Vorhabens und seines Standorts nach Art, Nutzung, Umfeld etc.,
Zusammenstellung der baurechtlichen Eckwerte für die Planung und Umsetzung - auf der Grundlage des zuvor Ermittelten. Die Grundlagenermittlung ist als "Leistungsphase 1" nach § 15 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure Teil der Entwurfsverfasser-/ Architektenleistung für die Erstellung der Genehmigungsplanung und des "Werks".
© Ulrike Probol 7/ 2009 für Bau-RAT