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Baunutzungsverordnung§§ 1 - 15 BauNVO Baugesetzbuch
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PlanungsrechtDas Planungsrecht - und damit das Baugesetzbuch als Basis - ist in allen Ländern gleich geltendes Bundesrecht: Baugebiete und die Zulässigkeit von Vorhaben darin; auch für Garagen und Stellplätze, freie Berufe, Nebenanlagen, Rücksichtnahme Einschränkungen für Vorhaben in Bezug auf Standort, Grösse, Inanspruchnahme von Flächen etc. Gegenüberstellung der Vorgaben für die Berechnung der Grundflächenzahlen (GRZ) nach den BauNVOen 1962 bis heute
Zulässigkeit von Vorhaben, Bau und Nutzungen - in Bereichen mit rechtsgültigem Bebauungsplan, im unbeplanten Innenbereich und im Aussenbereich; Entschädigung
Sicherung der Bauleitplanung über Zurückstellung und Veränderungssperre sowie gemeindliche Vorkaufsrechte Bauleitplanverfahren (Flächennutzungs- und Bebauungspläne; Verfahren und zulässigen Inhalte - teilweise auf Basis der BauNVO, s.o.)
© Ulrike Probol 12/ 2004 für Bau-RAT Weitere Vorschriften demnächst! Zu den Inhalten und zur Systematik der Vorschriften siehe Hinweise. Für den PDF- Reader: © Ulrike Probol für Bau-RAT, Stand 09/ 2005 |
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