Die Hausakte zur Immobilie

Verschärfte Dokumentationspflichten der Bauherrn

Die in den letzten Jahrzehnten nach und nach in den Landesbauordnungen der Länder eingeführten "vereinfachten" Baugenehmigungsverfahren und besonders die Genehmigungsfreistellungen zwingen die Verantwortlichen zu mehr Sorgfalt bei der Dokumentation ihres Eigentums, da gleichzeitig immer weniger auf Unterlagen bei der Behörde zurück gegriffen werden kann. Verantwortlich für Unterlagen und Nachweise ist meist der jeweilige Eigentümer, in keinem Fall aber die Behörden!

Aufzubewahren sind jedenfalls (mindestens)
     
          aus öffentlich-rechtlichen Gründen

  • die Baugenehmigung(en) oder die ersatzweise vorhandenen Unterlagen (Fall Genehmigungsfreistellung),
  • einschl. der zugehörigen Bauvorlagen,
  • die diese ergänzenden Nachweise,
  • wichtige behördliche Schreiben, Zustimmungen, Genehmigungen etc. in dem Zusammenhang,

    aus zivilrechtlichen Gründen
  • Grundbuchauszug u.ä.
  • bei Wohnungseigentum: notarielle Eigentumserklärung in Kopie,
  • Ausführungspläne, ggf. auch Detailpläne, Fotos aus der Bauzeit,
  • Flächenberechnungen,
  • Standsicherheitsnachweis und Konstruktionspläne,
  • Energiepass, ggf. auch Gebäudepass,
  • Objekt-Infos in Form von Handwerker-Angeboten, Rechnungen etc.
  • Einbau- und Gebrauchsanweisungen,
  • Abnahme- Protokolle nach Werkleistungen von Planern und Handwerkern

Zur Hausakte des Bundesbauministeriums

In dieser für die Bauherren verantwortlicheren Situation wurde 2002 vom Bundesbauministerium - im Zusammenwirken mit den Verbraucherzentralen und den Architektenkammern - eine "Hausakte" herausgegeben, die damals bestellt werden konnte. Nach dem Schema des herunter zu ladenden Hausakte-PDFs kann aber auch jeder Bauherr für diech eine passgenaue Akte anlegen und seine Dokumente und Betriebs-Unterlagen darin abheften.

Werden Hausakte während der Herstellungs- und Nutzungszeit sorgfältig eingerichtet und jeweils aktualisiert wird, mindert sie den Aufwand bei Veräußerung und/ oder geplanten Veränderungen und steigert als Nachweis einer aufmerksamen und nachhaltigen Herstellung und Nutzung den Wert. Sie bietet sie zudem eine gute Grundlage für spätere Modernisierungs- oder Umbaumaßnahmen. 

©  Ulrike Probol 09/ 2013 für Bau- RAT  *  Nutzungsbedingungen