Wo Informationen einzuholen sind


Zwischen der Grundlagenermittlung und der Planung und Herstellung eines Vorhabens sind sinnvoll eine Vielzahl Auskünfte einzuholen und mit dem Vorhaben umzusetzen. Soweit Entwurfsverfasser und/ oder Fachplaner für Teile der Planungsleistungen verbindlich beauftragt wurden, werden die entsprechenden Auskünfte meist von diesen eingeholt. Das gilt besonders für den ÖBVI o.ä. als Ersteller eines "amtlichen Lageplanes", für den viele Belange des Grundstücks und der Erschliessung verlässlich ermittelt werden müssen.

"Öffentlich-rechtlich" begründete Auskünfte

Diese sind von den entsprechend zuständigen Stellen zu erhalten, also den Behörden, Ämtern oder Dienststellen. Die Verwaltungen sind bundesweit zwar ähnlich, aber nicht identisch strukturiert und die Stellen können entsprechend auch abweichend benannt sein. Insoweit können hier an manchen Stellen eher nur Anhaltspunkte für die Auskunftserteilung gegeben werden:

Abfall-/ Müllbeseitigung Abfallwirtschaftsamt der Verwaltung o.ä. (Kommune)
Arbeitsschutz und Arbeitsstätten Staatliches Amt für Arbeitsschutz (o.ä. gen.)
Baulasten Bauordnungsamt/ Bauaufsichtsamt der Verwaltung 
Bauanträge, -Voranfragen, Auskünfte Bauordnungsamt/ Bauaufsichtsamt der Verwaltung
Brandschutz- Entscheidungen Bauordnungsamt der Verwaltung
ggf. i.Z. mit der Brandschutzdienststelle
Bodenordnung, Umlegung Umlegungsstelle der Verwaltung (Kommune)
Denkmalschutz: (meist Teil e.a. Amtes) Untere Denkmalbehörde
Emissionen Staatliches Amt für Umwelt
Erschliessungsbeiträge; Sondernutzungen Bauverwaltungsamt der Verwaltung (Kommune)
Fach- und Dienstaufsicht f.d. Bauaufsicht Obere Bauaufsichtsbehörde
(vorgesetzte Behörde: Landrat, Regierungspräs. o.a.)
Flugsektoren Luftaufsicht beim Regierungspräsidenten
Gaststätten, Konzessionen u.ä. Ordnungsamt der Verwaltung
Gemeindliches Einvernehmen "Gemeinde" (ggf. über Bauordnungs-/ Planungsamt)
Genehmigungsfähigkeit, Zulässigkeits-
kriterien, Bebauungsanträge
Bauordnungsamt der Verwaltung
Grünflächen, Baumschutz Garten- oder Grünflächenamt der Verwaltung
Grunddienstbarkeiten etc., Grundbesitzverhältnisse Grundbuchamt beim Amtsgericht
Grundstücksverhältnisse, Vermessungspunkte Vermessungsamt der Verwaltung; Katasteramt
Hygiene- Belange zuständiges Gesundheitsamt
Kampfmittel- Verdacht Regierungspräsident
Landschaftsschutz Untere Landschaftsbehörde
Planungsrecht, Bebauungspläne,
Abweichungen davon
Planungsamt der Verwaltung
(verbindl. jedoch Bauaufsicht)
Rettungsmöglichkeiten im Brandfall Brandschutzdienststelle (meist bei der Feuerwehr)
Straßen, Kanäle, Entwässerung Tiefbauamt/ Kanalbauamt der Verwaltung
Strassenrecht (überörtlich) zuständiges Strassenbauamt, Autobahnamt
Wald u.ä. bestockte Flächen zuständiges Forstamt
Wasser- und Gewässerschutz Untere Wasserbehörde etc.
Widmungen öffentlicher Flächen Bauverwaltungs- oder Tiefbauamt, w.v.
Wohnungsförderung Wohnungsamt der Verwaltung
Zweckentfremdung von Wohnraum Wohnungsamt der Verwaltung

Hinweise:

  1. Nicht selten werden Auskünfte für die spezielle Fragestellung bei nicht zuständigen Stellen eingeholt oder eine bei einer Dienststelle für eine bestimmte Fragestellung erhaltene Auskunft auf eine andere Fragestellung falsch übertragen.

    Beispiel: Das für Abwasser zuständige Amt gibt das Okay für die geplante Höhenlage einer Abwasserleitung. Daraus kann nicht geschlossen werden, dass die Höhenlage des Gebäudes genehmigungsfähig ist, weil dafür noch andere Kriterien entscheidend sind (z.B. eine mögliche Vollgeschossigkeit des Untergeschosses, die Höhenlage des Zugangs, die Gesamthöhe des Gebäudes u.v.m.).

  2. Mündliche erteilte Auskünfte werden seitens der Mitarbeiter der Behörden sicherlich nach bestem Wissen erteilt. Nicht in allen Fällen kann man sich aber letztlich auf eine erhaltene Auskunft stützen. Sicherer ist immer eine schriftlich eingeholte Information und noch sicherer ist z.B. ein Bauvorbescheid.


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