Grundfläche GR und Grundflächenzahl GRZ


Mit der Grundflächenzahl GRZ ist eines der Kriterien für das Maß der Nutzung im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes bestimmt - meist jeweils für ein Baugebiet. Dabei ist unbedingt darauf zu achten, die richtige BauNVO etc. zugrunde zu legen.

Es handelt sich um das Verhältnis der Größe des Baugrundstücks zur Größe der Fläche, die zu bebauen ist, und zwar zu rechnen nach den Außenkanten (einschl. z.B. Putz, Wärmedämmung + Putz).
Je nach => Fassung und Vorschriften der BauNVO sind die Rechengänge unterschiedlich vorgesehen:

Nach den Vorgaben der BauNVO 1990 geht es genau genommen zwei Nachweise:

1.   Fläche des Baugrundstücks / Summe der Flächen von Gebäuden vergleichbar bis 1990;
mit der so ermittelten GRZ ist die festgesetzte GRZ voll einzuhalten.

2.   Fläche des Baugrundstücks / Summe folgender Flächen:
    •  Grundfläche des oder der Gebäude (Hauptgebäude),
•  Grundflächen von Garagen, Stellplätzen und ihren Zufahrten,
•  Grundfläche von "untergeordneten Nebenanlagen", also auch z.B. Terrassen,
•  Grundflächen von baulichen Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche;
mit der so ermittelten GRZ darf eine bis zu 1,5-fache GRZ errechnet werden,
jedoch darf das Ergebnis eine (End-)GRZ von 0,8 nicht überschreiten.

Nach den Vorgaben der BauNVOen vor 1990 errechnet sich der Nachweis:

    Fläche des Baugrundstücks / Summe der Flächen von Gebäuden (Haupt-Gebäude);
    in Baugebieten mit Wohnnutzung (WS, WR, WA, WB, MD, MI, vgl. Art der Nutzung)  ist die Summe der Flächen von Garagen und Carports der bebauten Fläche zuzurechnen, soweit sie mehr als 0,1 der Fläche des Baugrundstücks beträgt bzw. mit der Maßnahme betragen wird.
Mit der so ermittelten GRZ ist die festgesetzte GRZ einzuhalten.


© Ulrike Probol 08/ 2013 für Bau- RAT  *[nbsp) Nutzungsbedingungen