Die Nutzungen in den Baugebieten

 

Die Baunutzungsverordnung beschreibt die Zulässigkeit in folgenden Baugebieten:

  1.   Kleinsiedlungsgebiet (WS)   dient vorwiegend der Unterbringung von Kleinsiedlungen ...
  2.   reines Wohngebiet (WR)   dient dem Wohnen
  3.   allgemeines Wohngebiet (WA)   dient vorwiegend dem Wohnen
  4.   besonderes Wohngebiet (WB)   ist überwiegend ein bebautes Gebiet ... mit besonderer Eigenart
  5.   Dorfgebiet (MD)   dient vorwiegend der Unterbringung von Wirtschaftsstellen ...
  6.   Mischgebiete (MI)   dient dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben...
  7.   Kerngebiet (MK)   dient vorwiegend der Unterbringung von Handelsbetrieben...
  8.   Gewerbegebiet (GE)   dient vorwiegend der Unterbringung von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben
  9.   Industriegebiet (GI)   dient ausschließlich der Unterbringung von Gewerbebetrieben, vorwiegend solche, die in anderen Baugebieten nicht zulässig sind
  10.   Sondergebiete (S0)    

 

 

© Ulrike Probol 07/ 2013 für Bau- RAT * Nutzungsbedingungen