Ergänzende Fachleute für die Planung

 

Der Entwurf des Entwurfsverfassers  ist meist durch die Leistungen besonders sachkundiger oder als solche zu bestelltender Fachleute zu ergänzen, die für Ihre Leistungen als Person (nicht Firma) gerade stehen und unterschreiben müssen. Die Aufgaben und das für sie vorgesehene Leistungsspektrum sowie die Anforderungen an sie und der Nutzen der Leistungen sind baurechtsunkundigen Menschen nicht so bekannt:

 

Sachverständige/r

... in vielem identisch mit einem "Gutachter". Für die jeweilige Aufgabe unabdingbar gefordert ist die fachliche und persönliche als Unabhängigkeit (keine Verwandtschaft oder anderweitieg Abhängigkeit oder Verflechtung, z.B. Bürogemeinschaft mit dem Auftraggeber). In den meisten Fällen wesentlich sind die öffentlichen Bestellungen als solche/r.

 

Staatlich anerkannte/r Sachverständige/r,

... nach dem öffentlichen Recht tätig, als solche für ihr ganz spezielles besonderesFachgebiet anerkannt bei Ihrer Kammer (Architektenkammer, Ingenieurkammer) und dort in einer Liste geführt; erforderlich ist die gültige "staatliche Anerkennung".


Öffentlich bestellte/r vereidigte/r Sachverständige/r,

... in zivil- und ggf. auch strafrechtlichen Belangen tätig, sonst ähnlich w.v..


Sachkundige/r,

... Fach-Handwerker oder -Techniker mit mind. 5 Jahren Berufserfahrung in dem Fach. Da Unabhängigkeit nicht gefordert ist, kann dieser als solcher auch für sich, seine eigenen Leistungen und auch für seinen Arbeitgeber tätig werden (z.B. kann ein Hausmeister mit Elektriker-Kompetenz entsprechende Bescheinigungen für selbst beaufsichtigte und gewartete elektrische Anlagen ausstellen).


Siehe auch:
Planer; Fachplaner

 
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Ulrike Probol 07/ 2013 für Bau- RAT