Terrassenüberdachung


Überdachungen einer ebenerdigen Terrasse sind sehr beliebte Bauvorhaben, werden aber z.B. von Nachbarn nicht immer mit Wohlwollen zur Kenntnis genommen, die nachbarliche Abwehrrechte oft mit Erfolg geltend machen könnten. Um die Baubürger von "Bürokratie" zu entlasten, sind diese Vorhaben nämlich zu einem guten Teil von der Baugenehmigungspflicht ausgenommen. Das verleitet zur fälschlichen Annahme, dass mit den nicht genehmigungsbedürftigen Vorhaben alles gebaut werden darf, was Bürger/in möchte.

Auch was nicht genehmigungsbedürftig ist, muss nach den Vorschriften hergestellt werden!

Begünstigungen und Beschränkungen für Terrassenüberdachungen

Auf einem großen Grundstück mit großräumig Platz um das Haupt-Gebäude wird sich aus einer solchen Terrassenüberdachung kaum ein Problem ergeben. Auf kleineren Grundstücken bringen sie baurechtlich erhebliche Probleme mit, können häufig nicht wirklich in zulässiger Art und Weise erstellt werden, selbst wenn die Nachbarn nicht dagegen sind. Vor der Herstellung empfiehlt sich im Zweifel eine Rücksprache mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde, insbesondere wenn es sich um ein nicht genehmigungsbedürftiges Vorhaben handelt und kein Genehmigungsverfahren vorgesehen ist.

Terrassenüberdachungen sind nur dann baurechtlich begünstigte => Vorbauten, wenn sie

  • größenmäßig gegenüber der Hauptanlage untergeordnete Nebenanlage sind;
    dabei dürfen sie - mit allen Bauteilen, z.B. einschl. Regenrinne - nur bis zu 1,50 m vor die Wand des Gebäudes vortreten (sind also nur in räumlicher Verbindung mit einer Loggia sinnvoll),

  • von gegenüberliegenden Nachbargrenzen mit allen Bauteilen mindestens 2 m Abstand halten,

  • wenn es nicht um eine - festgesetzte - geschlossene Bauweise geht, sind z.B. nach der Bau NRW' 2006 seitlich 3 m Abstand zur Nachbargrenze zu halten, vgl. z.B. die Festsetzungen eines B-Planes.

Vorhaben, die diese Vorgaben nicht erfüllen, sind nicht begünstigte Vorbauten und es müssen damit alle Vorschriften hinsichtlich der überbaubaren Flächen und der Abstandflächen voll eingehalten werden.


Sonstige Vorgaben für Terrassenüberdachungen

Weiter besonders zu beachten sind die Vorschriften zur Standsicherheit (mindestens Herstellen nach einem ordnungsgemäßen Standsicherheitsnachweis) und zum Brandschutz (Schutz gegenüber den Grundstücksnachbarn, bei geschlossener Bauweise z.B. mit Gebäudeabschlusswänden, sowie Einbau der vorgeschriebenen Bedachung zur Verhinderung eines Brandüberschlags).

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