Die zivilen Nachbarrechts-Vorschriften

Neben den im öffentlich-rechtlichen Baurecht enthaltenen nachbarrechtlichen Regelungen sind die zivilrechtlichen Vorschriften von großer Bedeutung für Planer und Betroffene:

Bundesweit gleich gilt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB, hier eine Auswahl der §§)

  § 903   Befugnisse des Eigentümers, Eigentumsrechte
  § 904   Notstand
  § 906   Zuführung unwägbarer Stoffe und nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch
  §§ 907 - 910   Gefahrdrohende Anlagen, Gebäudeeinsturz, Vertiefung
  §§ 910 - 911   Überhang und Überfall (Bäume, Wurzeln, Blätter)
  §§ 912 - 91g   Überbau und Überbaurente etc.
  §§ 917 - 918   Notwegerechte
  §§ 919 - 923   Abmarkung, gemeinsame Rechte bei Grenzanlagen
  § 1004   Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche

In den Ländern gibt es meist ergänzende detailliertere Vorschriften, andernfalls gilt die Rechtsprechung. Für NRW gibt es ein Nachbarrechtsgesetz NRW, Stand 18.07.2013:

Dieses enthält sehr ausführliche Vorschriften, die zudem teilweise miteinander verflochten sind. Deshalb wird an dieser Stelle auf eine Liste der Inhalte verzichtet. Sie sind in den Bau-Rat -Texten zur bestimmten Problemen aber mit angesprochen.

©
Ulrike Probol 09/ 2013 für Bau-RAT  *  Nutzungsbedingungen