Die ergänzenden Unterlagen zum Bebauungsantrag

Für die Bauanträge und Bauvoranfragen sind in mindestens NRW Antragsformulare vorgeschrieben. Diese Vorgabe dient hauptsächlich als Hilfestellung für Antragsteller und Entwurfsverfasser, weil mit den Formularen systematisch das notwendig Ergänzende abgefragt wird und die meist ergänzend geforderten Bauvorlagen aufgelistet sind.

Es kommen verschiedene Antragsformulare zur Verwendung (hier für NRW eingestellt):

Antragsformular für Abbruchvorhaben

Antragsformular für Werbeanlage(n)

Antragsformular für sonst. vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren und entsprechende Bauvoranfrage

Antragsformular für schwierigen Sonderbau = volles Baugenehmigungsverfahren und entsprechende Bauvoranfrage

Anträge auf Zulassung einer bauordnungsrechtlichen Abweichung sind - wofür notwendig - formlos (zuzüglich beschreibenden Unterlagen/ Nachweisen) einzureichen; Anträge auf Befreiung entsprechend ausschließlich zur Vorbereitung eines "baugenehmigungsfreien" Vorhabens.

Dem meist üblichen Bauantrag beizufügende wesentliche Bauvorlagen sind:

  • Auszüge aus dem Katasterkartenwerk und ganz besonders der Lageplan einschl. Berechnungen wie z.B. Nachweisen der erforderlichen Abstandflächen und ggf. des Maßes der Nutzung,
  • die Bauzeichnungen mit allen notwendigen Darstellungen (Grundrisse, Schnitt, Ansichten und ggf. ergänzende/ klarstellende Bauzeichnungen),
  • (nur bei den schwierigeren Sonderbauten) das Brandschutzkonzept, insbesondere als Grundlage für die entsprechenden Darstellungen in den Bauzeichnungen und den bautechnischen Nachweisen,
  • die Baubeschreibung (i.d. R. Formularsatz, systematisch auszufüllen),
  • (bei gewerblichen oder landwirtschaftlichen Betrieben) die jeweilige Betriebsbeschreibung (Formularsatz, ausgefüllt w.v.),
  • die Nachweise der Standsicherheit und des Schallschutzes,
  • die Berechnungen und/ oder weitere Angaben zu den Kosten des Vorhabens (als Grundlage für die Berechnung der Verwaltungsgebühren).

Keine Bauvorlage und dennoch mit Bauanträgen wie auch mit Bauvorlagen für genehmigungsfreie Wohngebäude etc. einzureichen ist das ausgefüllte  Formular nach dem Statistikgesetz .

! Alle Bauvorlagen müssen beschriftet sein:

 

a) in einer Beschriftung das Baugrundstück ggf. mit  Vorhaben, den Antrag vom... (Stand der Planung vom...) beschreiben,
b) vom Ersteller (verantwortlicher Person des Büros) unterschrieben sein einschl. Datum,
c) vom für das Vorhaben verantwortlichen Entwurfsverfasser durch Unterschrift anerkannt sein einschl. Datum (soweit dieser die Bauvorlage nicht selbst erstellt hat, also z.B. beim Abstandflächen-, Standsicherheits- oder vergleichbarem Nachweis)

© Ulrike Probol 07/ 2013 für Bau- RAT