![]() |
|||||||||||||
|
|||||||||||||
Änderungsgesetz zur Landesbauordnung NRW (BauO NRW), am 12.12.2006 geändert, am 27.12.06 veröffentlicht und in Kraft getreten am 28.12.06. Bei der Neufassung geht es um die bei der Planung - inbessondere wegen seiner nachbarschützenden Funktion - so wichtigen "Abstandflächen"- Vorschriften §§ 6 und 7 der BauO NRW. Darüber hinaus wurde die entsprechend "Abweichunges-" Vorschrift des § 73 Abs. 1 BauO NRW geändert. |
§ 6 BauO NRW - Änderungen seit 12 - 2006
Das Stichwort "Rücksichtnahmegebot" sei hier genannt. Dieses ist ein sehr facettenrecih zu interpretierendes Gebot - a.G. des § 15 BauNVO einzuhalten, neben dem § 6 BauO NRW und vorrangig. Auch wurde vergessen, den bis 2006 eingereichten, aber noch nicht mit dem Bau begonnenen "genehmigungsfreien" Gebäude einen gesetzlichen Schutz zu geben, so dass nach der Jahreswende begonnene Gebäude vielfach bauordnungsrechtlich unzulässig sein können, wenn z.B.ein Balkon zum Nachbarn nicht mindestens 3 m Abstand hält. Die Bau-RAT- Autorin hat sich inzwischen intensiv mit den Abstandflächenvorschriften auseinandergesetzt und alle Texte hinsichtlich der praktischen Umsetzung geprüft - auch für ein Seminarangebot (Präsentation, Seminarunterlagen, Fallbeispiele).
Mehr... |
||||||||||||