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Feed-Back zu Bau-RAT

Hier ist Platz für einen öffentlichen Austausch zu den Inhalten und Absichten dieser Website  - zwischen Usern und der Anbieterin.  Das gegenseitige Feed- Back dient auch dazu, die Inhalte von Bau-RAT an den Bedarf der Nutzer anzugleichen. und ständig zu verbessern.*)

Soweit hier Anregungen, Hinweise und Kritik zu Bau-RAT gegeben werden, erfolgt seitens der Anbieterin öffentliche Antwort.

*) Die Veröffentlichung setzt voraus, dass der Eintrag nicht inhaltsfremd ist oder aus Werbungsgründen erfolgt. Siehe auch Fortsetzung unter dem Formular.

   Das an dieser Stelle vorgesehene 
   Eingabeformular ist unsichtbar, 
   solange der User/ die Userin
nicht
   registriert  und eingeloggt ist.

Um Bau-RAT zu optimieren,
ist das Mitwirken der User notwendig.

Gerade in den ersten Monaten nach der Veröffentlichung am 01.11.2004 ist folgendes dringend gewünscht.

- eine intensive Nutzung von Forum- und Feed- Back- Funktion

- Hinweise/ Anregungen allgemeiner Art,

- Hinweise auf Ungenauigkeiten, ggf. Fehler (auch Tippfehler); Neues zum Planen, Bauen und Nutzen, das hier noch noch eingearbeitet ist,

- Zwecks Veröffentlichung der Links: Hinweise auf besonders nützliche Informationen im Internet sowie auf für das Planen, Bauen und Nutzen  besonders empfehlenswerte Internetseiten.

- Setzen von Links auf  www.bau-rat.de , wo immer möglich.

- Unbedingt: Bau-RAT breit und viel weiterempfehlen.

 Gesucht werden auch:

- kompetente Co- Autoren zu speziell Fachlichem,

- kompetente und baurechtserfahrene Co- Autoren aus anderen Bundesländern, die (mit eigenen Administrationsrechten) die landesbauordnungsspezifisch abweichenden Inhalte einpflegen könnten.

Die hier erbetenen Hinweise senden Sie bitte per  eMail.

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13.08.2009

Ferdi Potberg -  f.potberg(at)treubuch-colonia.de


Dipl. oec.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie schreiben unter dem Stichwort'Terassenüberdachung', dass diese als Nebenanlage im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes auch zulässig ist, wenn die Baugrenzen überschritten werden. Die rechtliche Grundlage dafür ist jedoch nirgends erwähnt. Können Sie sie nachliefern?!
Kommentar
von Bau-RAT.de:
Es muss eben der Art nach eine Nebenanlage sein. Und die ist in § 14 BauNVO geregelt.
04.08.2008

Torsten Ralf -  familie.ralf(at)t-online.de


Bea. im Ruhestand
S.g.D.u.H.
wir wohnen in HH,22397.In der direkten Nachbarschaft soll ein Haus im Toscana-Stil gebaut werden, und zwar in SW-licher Richtung. Da gleichzeitig der Keller um 1,40 m über das Grundstücksniveau herausragt, entsteht ein Baukörper von nahezu 12m Höhe.Für eingeschossige Bauweise doch sehr beachtlich. Unser Haus hat eine Höhe von 6,50m. Die Baugenehmigung ist bereits erteilt. Müssen wir diesen "Bunker" vor unserer Sonnenseite hinnehmen oder gibt es Möglichkeiten die Bauhöhe zu reduzieren?
M.f.G. T. Ralf
Kommentar
von Bau-RAT.de:
Feed-Back ist das nicht, sondern Suche nach kostenlosem Individualrat, der hier nicht angeboten wird (siehe: zu Bau-Rat => Angebote).
Antwort: Man muss nicht unbedingt...Es kommt drauf an.
04.08.2008

david becker -  dacid(at)gmx.de


Bürokratieabbaugesetz 1
Ich suche ein Vordruckformular um eine Nutzungsänderung zu beantragen.
Sieht das Formular auch so aus wie der Bauantrag?
Kommentar
von Bau-RAT.de:
Feed-Back ist das nicht...
Aber es letztlich ein Bauantrag, wenn nicht nach dem Bürokratieabbaugesetz gesichert "frei".
21.03.2007

Wolfgang Kölle -  wolfgang-koelle(at)t-online.de


Nachbar-Nöte
In einem Gewerbegebiet zu wohnen, kann bedeuten, die Nachbarn denken, sie können sich alles erlauben. Wirkliche Hilfe zu bekommen, ist schwer. Doch Dank eines individuellen Gutachtens von Frau Probol wissen wir nun, die Baunutzungsverordnung setzt dem Gewerbe Grenzen und eine private Nebennutzung ist nicht beliebig möglich. Wir haben für ein bescheidenes Honorar breiten Sachverstand und eine mit viel Engagement erbrachte Leistung nutzen können. DANKE
21.03.2007

Heidi Brodersen -  heidi.brodersen(at)freenet.de


Kritik und Lob
Diese Website ist generell sehr lobenswert bis optimal, hat sie mir doch gerade in einer akuten Situation bezüglich Abstandsflächen/Grenzabstand im konkret geplanten Fall eines Nachbar-Bauvorhabens (man will uns eine 12 m hohe und 6 m tiefe Wand vor unsere vorhandenen Fenster mit Aussicht auf eine Parkfläche stellen) sehr hilfreich zur Seite gestanden. Ein dickes Lob und meine Anerkennung!

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