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Ein wesentlicher Teil der Bau-RAT- Inhalte gehört zu einem Wissensspektrum, das den nicht auf das Öffentliche Baurecht spezialisierten Fachleuten (auch Architekten) in seiner Breite üblicherweise nicht abverlangt werden kann. 

Der Staat verlangt den für das Planen, Bauen und Nutzen Verantwortlichen (in ersten Linie dem "Bauherrn" bzw. Eigentümer) dennoch ab, die nötigen gesetzlichen Vorgaben zu kennen oder sich deren Kenntnis auf geeignete Weise zu verschaffen. Deshalb schreiben die Landesbauordnungen (z.B. § 58 Abs. 2  BauO NRW) vor, für so spezielle Themen bzw. Entscheidungen - ggf. zusätzlich zur Leistung des Entwurfsverfassers - geeignete Fachplaner oder vergleichbar kompetente Fachleute zu beauftragen.

Rechtzeitig den Rat einer kompetenten und erfahrenen Fachperson einzuholen, wird im Ergebnis meist kostengünstiger sein, als das zu vermeiden!

Siehe auch
Beratungspflicht/ Rechtsberatung des Architekten