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Behördliche Auskünfte,
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Individuelles LeistungsangebotSoweit zusätzlich zu den hier eingestellten Informationen für die Realisierung eines Vorhabens weitere individuell anzupassende Informationen vonnöten sind, offeriert die Anbieterin dieser Website künftig folgende - zu fairen Konditionen zu honorierende - Architektenleistungen: Bebaubarkeitsgutachten *
Gutachterliche Stellungnahme zur Bebaubarkeit, Anbaubarkeit oder Nutzungsänderung eines Grundstücks, eines Gebäudes oder einer Nutzungseinheit. Dabei wird untersucht und schriftlich erläutert, ob und wie die Bau- oder Änderungsabsicht mit den am Standort bestehenden rechtlichen Vorgaben zu verwirklichen ist. Mehr.... Bauvoranfragen *
Vorbereiten eines Antrags auf Bauvorbescheid für eine beabsichtigte Bebauung, eines Um- oder Anbaus oder einer Nutzungsänderung. Im Rahmen dieser Leistung werden die Probleme und Fragestellungen des Vorhabens entsprechend den Wünschen des Auftraggebers zu einem frühen Zeitpunkt kompetent analysiert (auch vor- geklärt, soweit sinnvoll) und darauf aufbauend mit der Voranfrage die wesentlichen Fragen gestellt, um später schnell und möglichst problemlos zu einer Baugenehmigung zu gelangen (oder auch genehmigungsfrei zu bauen, soweit die BauO das vorsieht). Mehr.... Planungsberatung
Begleitende Hilfestellung bei der Genehmigungsplanung für ein Vorhaben oder bei der Umsetzung oder Bewertung von Auflagen. Dieses Angebot gilt wegen rechtlicher Einschränkungen leider nur, soweit für diese Vorhaben vorher die Architektenleistung „Bauvoranfrage“ erbracht wurde. Der Leistungsumfang wird im Rahmen des fachlich Notwendigen dem Umfang des zu erteilenden Auftrags angepasst. Der Auftraggeber kann durch eigenes Mitwirken zu einer zügigen Erledigung und einer entsprechend kostengünstigen Leistungserbringung mitwirken. Als „Besondere Leistungen“ nach § 2 Abs. 3 HOAIwerden die Leistungen nach dem Zeitaufwand abgerechnet, soweit nicht vorher anders vereinbart. Für Kunden, mit denen noch keine Geschäftsverbindung besteht, wird die volle oder teilweise Vorauszahlung eines vor-veranschlagten Betrages vorausgesetzt. Fortbildung in Belangen des öffentlichen Baurechts In-House -Fortbildungsmaßnahmen und Coaching zu zulässigem Bauen und Nutzen und den behördlichen Belangen und Möglichkeiten in dem Zusammenhang - maßgeschneidert für den jeweiligen Bedarf - auf Anfrage. Zu den anzubietenden Themenkreisen mehr... |
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