Die baulichen Anlagen


Zum Begriff der baulichen Anlage

Dieser ist in der Landesbauordnung beschrieben:

z.B. in § 2 Abs. 1 Landesbauordnung/ BauO NRW, § 2 Abs. 1 MBO; bundesweit ziemlich identisch

Bauliche Anlagen sind mit dem Erdboden verbundene, aus Bauprodukten hergestellte Anlagen. Eine Verbindung mit dem Erdboden besteht auch dann, wenn die Anlage durch eigene Schwere auf dem Erdboden ruht oder auf ortsfesten Bahnen begrenzt beweglich ist oder wenn die Anlage nach ihrem Verwendungszweck dazu bestimmt ist, überwiegend ortsfest benutzt zu werden.


Als bauliche Anlagen gelten auch:

  1. Aufschüttungen und Abgrabungen, 
  2. Lager-, Abstell- und Ausstellungsplätze,
  3. Camping- und Wochenendplätze,
  4. Sport- und Spielflächen,
  5. Stellplätze, 
  6. Gerüste,
  7. Hilfseinrichtungen zur statischen Sicherung von Bauzuständen


Zu den baulichen Anlagen rechnen also auch:

  • Gebäude (einschl. evtl.  unterirdischer Gebäudeteile), 
  • Überdachungen, Einfriedungen, Silos,
  • Wasserbecken, Schwimmbecken, Teiche,
  • Aussentreppen und Rampen,
  • Terrassen (auch einschl. Anschüttungen dafür), befestigte Wege und Plätze z.B. für Autos, Abfallbehälter etc., Aufstellplätze für z.B. fliegende Bauten, Trödelmärkte etc.
  • ortsfest aufgestellte „fliegende Bauten“ (wie z.B. Zelte), solche Wohnwagen und Imbisswagen u.ä. - wie auch
  • z.B. Hausboote mit festem Liegeplatz. 

Bei der Bewertung einer Anlage bzw. eines Zustands ist es unerheblich, ob dafür eine Baugenehmigungspflicht besteht oder ob sie von einer Baugenehmigungspflicht freigestellt ist. 


Folgen der Bewertung als bauliche Anlage

Die Beurteilung als bauliche Anlage hat Bedeutung für vielerlei baurechtliche Bewertung  (vgl. z.B. auch § 1 der Landesbauordnung) und ist von besonderer Bedeutung u.a. bei der Berechnung der Grundflächenzahl (GRZ), wenn die Baunutzungsverordnung von 1990 oder eine spätere anzuwenden ist.  Dann sind nämlich die Flächen von baulichen Anlagen mit einzurechnen (vgl. § 19 Abs. 4 BauNVO).

Daneben gibt es noch technische Anlagen, z.B. haustechnische Anlagen.


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